REACH-Verordnung – was bedeutet das Tattoofarben-Verbot?

Seit dem 4. Jänner 2022 gelten in Österreich, sowie in der ganzen EU, neue und strengere Vorschriften für Tattoofarben aufgrund der REACH-Verordnung. Diese Vorschriften wurden eingeführt, um die Sicherheit von Tätowierungen zu gewährleisten und potenziell schädliche Inhaltsstoffe in Farben zu begrenzen. Doch was genau bedeutet dieses Tattoofarben-Verbot nun und welche Bestimmungen sind in der REACH-Verordnung enthalten? 

Bestimmungen der REACH-Verordnung 

Im Wesentlichen beinhalten die neuen Vorschriften drei Bestimmungen.

  1. Das Inverkehrbringen sowie die Verwendung von bestimmten Stoffen, die als gesundheitsschädlich oder bedenklich eingestuft werden, ist streng verboten. 
  2. Es besteht eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für alle Tattoo- und Permanent-Make-Up-Farben. Verbraucher sollen dadurch klare Informationen über die Inhaltsstoffe der Farben erhalten. 
  3. Kunden müssen über mögliche Risiken und Inhaltsstoffe genau informiert werden. 

Teilweise waren die neuen Kennzeichnungsanforderungen bereits vor der REACH-Verordnung verpflichtend, jedoch müssen diese nun von allen Herstellern und Händlern streng eingehalten werden. 

Dürfen Farben von Ländern außerhalb der EU weiterhin verwendet werden? 

Auch Unternehmen außerhalb der EU, wie beispielsweise die Schweiz oder USA, sind zur Kennzeichnung verpflichtet, da sie als Inverkehrbringer gelten. Ebenfalls müssen hier auch weitere chemikalienrechtliche Regelungen beachtet werden. 

Bedeutung des Tattoofarben-Verbots für TätowiererInnen und KundInnen 

Die verfügbare Farbpalette von TätowiererInnen ist nun stark eingeschränkt. Seit dem 4. Jänner 2023 sind auch die Farbpigmente Blue 15:3 und Green 7 verboten. Diese Übergangsfrist galt nur für diese zwei spezifischen Pigmente, nicht für alle Blau- und Grüntöne. 

TätowiererInnen müssen ihre Farbauswahl nun genau prüfen, um sicherzustellen, dass die verwendeten Farben den neuen Vorschriften entsprechen. Es dürfen nur mehr Farben von Händlern verwendet werden, die als “REACH konform” gelten. Jedoch sollte auch hier eine genaue Prüfung von Seiten der TätowiererInnen nicht ausgelassen werden. 

Branchenverbände innerhalb der EU bemühen sich laufend eine praxistaugliche Lösung zu finden, die die Gesundheit der KundInnen schützt und gleichzeitig die Tattoobranche nicht zu sehr beeinträchtig. Natürlich muss die Gesundheit immer oberste Priorität haben, jedoch sollten Verbote in angemessenen Ausmaßen sein und nicht die Existenz einer ganzen Branche gefährden. 

Es wird weiterhin nach unterschiedlichen Lösungen gesucht, die den Bedürfnissen der Branche sowie der KundInnen gerecht werden.